AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
busy beats


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von busy beats – a division of noisy Musicworld GmbH – (nachfolgend „busy beats“) erbrachten Dienstleistungen.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.


§ 2 Vertragsänderungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 der Textform.
  2. Im Vertrag nicht vereinbarte Leistungen werden dem Kunden zu den üblichen Vergütungssätzen zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt, wenn sie
    a) auf nachträgliches Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder
    b) durch unrichtige oder ungenaue Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von busy beats sind, bedingt sind.


§ 3 Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Kunde kann durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten, hat dann aber eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Deren Höhe beträgt bei einer Absage 
    • bis zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25 %,
    • weniger als zwölf aber mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
    • weniger als acht aber mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 %,
    • weniger als zwei Wochen aber mehr als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % und
    • innerhalb der letzten zwei Tage vor und nach Veranstaltungsbeginn 100 %.
  2. busy beats ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn von busy beats beauftragte Dienstleister aus nicht von busy beats zu vertretenden Gründen ihre Vertragspflichten nicht erfüllen.


§ 4 Zahlungsmodalitäten

Bei Vertragsschluss sind 50 % der vereinbarten Vergütung gegen Rechnung sofort fällig und an busy beats zu überweisen. 
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn müssen weitere 25 % gezahlt werden. 
Die restlichen 25 % sind nach Übersendung der Schlussrechnung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.


§ 5 Haftung

Die Haftung von busy beats für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. 
Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet busy beats für jeden Grad des Verschuldens.
Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.


§ 6 Urheberrecht

Urheberrechtliche Nutzungsrechte sind NICHT Teil der vertraglichen Leistung von „busy beats“. Der Kunde erwirbt folglich keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Leistung. Die genehmigungsfreie Nutzung der vertraglichen Leistung ist folglich nur im Rahmen des gesetzlich erlaubten Nutzungsumfangs zulässig (z.B. § 53 Urheberrechtsgesetz: "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch"). 

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe von Musik über das Internet, insbes. über die Unternehmenshomepage oder das "Teilen" über Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram etc. kein genehmigungsfreier privater Gebrauch ist und daher grundsätzlich der Genehmigung durch die Rechtsinhaber (Autoren, Komponisten, deren Musikverlage bzw. Urheberrechtsverwertungsgesellschaften wie der GEMA) bedarf. 

Eine Umgestaltung (insbesondere Neutextierung) von bestehenden Musikstücken ist grds. eine genehmigungspflichtige Bearbeitung i.S.d. § 23 UrhG, die nur mit Genehmigung des Originalberechtigten veröffentlicht oder verwertet werden darf. Entsprechende Genehmigungen der Originalberechtigten hat der Kunde im Bedarfsfall vorab selbst einzuholen.


§ 7 Verbot von Direktgeschäften, Vertragsstrafe

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Direktgeschäfte mit Mitarbeitern von busy beats oder mit anderen von busy beats im Rahmen der Auftragsdurchführung eingesetzten Personen durchzuführen. Dieses Verbot gilt vom Vertragsschluss bis ein Jahr nach vollständiger Erbringung der Leistungen durch busy beats.
  2. Pro Verstoß des Kunden steht busy beats ein Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsprovision i.H.v. 30 % der vereinbarten Vergütung zu, die dieser vereinbart hat. Insoweit steht busy beats ein entsprechender Informationsanspruch zu.
  3. Mindestens ist für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe i.H.v. 5000 € zu zahlen. Führt der Verstoß zu einer Beschäftigung einer oder mehrerer Personen für die Dauer von mehr als fünf Tagen, ist für jeden weiteren Tag eine weitere Vertragsstrafe i.H.v. 1000 € zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist auf eine etwaige Vermittlungsprovision nach Abs. 2 anzurechnen.


§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt und wirksam ist.


§ 9 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

  1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Berlin.